1. Stellungnahme Vorstand
„Unser Schutzansatz für den Judosport“
Der ehrenamtliche Vorstand des Judovereins KSV Homberg verpflichtet sich dem Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Wir übernehmen eine Vorbildfunktion für alle Mitglieder unseres Vereins. In unserer Vorstandssitzung am 11.01.2025 haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen interpersonelle Gewalt im Sport als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit zu etablieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt. Wir unterstützen die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. Folgende Maßnahmen setzen wir hierzu um:
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- Entwicklung eines Schutzkonzeptes
- Handlungsanweisungen
- Bestimmen von einem Schutzbeauftragten (Ansprechperson)
- Schulung der Trainer (inkl. Vorlage erweitertes Führungszeugnis (alle 2 Jahre) und unterschreiben des Ehrenkodex)
2. Begriffserklärung
Um Präventions- und Schutzmaßnahmen gestalten zu können, muss der Begriff „interpersonelle Gewalt“ erläutert werden. Interpersonelle Gewalt kann nicht nur isoliert auftreten. Die zahlreichen Ausprägungen können sich ebenso vermischen.
Man unterscheidet zum einen zwischen der physischen und der psychischen Gewalt. Gewalt kann gegenüber Menschen Tieren und Sachen auftreten. In der Soziologie bedeutet Gewalt durch den physischen oder psychischen Einsatz von Mitteln einer anderen Person gegen ihren Willen Schaden zuzufügen.
2.1 Grenzverletzung
Eine Grenzverletzung bezeichnet ein einmaliges oder gelegentliches Fehlverhalten von Mitarbeitenden aufgrund fachlicher und persönlicher Defizite. Im Trainingsbetrieb treten Grenzverletzungen oft unbeabsichtigt auf und können nicht immer vermieden werden. Dieses unangemessene Verhalten kann durch Mangelnde Regeln einer Organisation, Gedankenlosigkeit oder mangelnde Empathieauftreten. Beispiele hierfür:
- Missachtung körperlicher Grenzen (z.B. bei Hilfestellungen)
- nicht beabsichtigte Verletzungen bei Tobe- und Kampfspielen
- Missachtung der Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen
Diese Grenzverletzungen sind jedoch korrigierbar, wenn die Grenzverletzung demjenigen bewusstgemacht wird, indem sich entschuldigt wird und sich bemüht weitere Grenzverletzungen zu vermeiden.
2.2 Physische Gewalt
Bei der körperlichen Gewalt kann es zu sichtbaren, aber auch zu unsichtbaren Verletzungen der körperlichen Gesundheit kommen. Häufige Ausübungsformen sind z.B. Schläge, Tritte, Kniffe oder mittels anderer Gegenstände (z.B. Schlagen mit einem Judogürtel).
2.3 Psychische Gewalt
Eine psychische oder seelische Gewalt zeichnet sich dadurch aus, dass die Verletzungen des Betroffenen nicht sichtbar sind. Häufige Ausübungsformen sind z.B. Beleidigungen, Anschreien, Erpressungen, Demütigungen und Mobbing.
2.4 sexualisierte Gewalt
Hierbei handelt es sich um Gewalt die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Diese kann sowohl mit als auch ohne Körperkontakt ausgeübt werden. Im Gegensatz zu Grenzverletzungen unterscheidet sich die sexualisierte Gewalt durch eine Missachtung einer verbalen oder non-verbalen Abwehrreaktion.
Beispiele für sexualisierte Gewalt Übergriffe:
- wiederholtes Flirten
- immer wieder in die Umkleide des anderen Geschlechts gehen
- wiederholte Missachtung angemessener körperlicher Distanz
- wiederholter Austausch von unerwünschten Zärtlichkeiten
3. Präventionsmaßnahmen
Körperkontakt ist beim Judo nicht zu vermeiden. Es ist erforderlich beim Vorführen oder korrigieren von Übungen. Daher ist es umso wichtiger die Trainer dahingegen zu sensibilisieren und zu schulen.
Hierzu werden folgende Präventionsmaßnahmen eingeleitet:
- Es gibt bei uns kein Wegschauen! Schon beim kleinsten Verdacht wird der Fall aufgenommen, besprochen und die nötigen Maßnahmen werden eingeleitet.
- Die Trainer müssen jährlich an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen, die die Trainer sensibilisieren soll und handlungsfähig machen soll beim Eintreten solcher Fälle.
- Alle Trainer sind verpflichten den Ehrenkodex des NWJV (siehe Anhang 1) zu unterzeichnen und sich an die enthaltenen klaren Richtlinien in Umgang mit Trainierenden zu halten. Der Kodex definiert klare Verhaltensweisen, die angemessen und respektvoll sind, sowie Grenzen für den persönlichen Kontakt und die Kommunikation definieren.
- Alle zwei Jahre sind die Trainer dazu verpflichtet ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzureichen.
Regeln für Trainer, Eltern (Betreuende Personen) und Trainierende:
- Die Umkleide Kabinen sind geschlechtlich getrennt. Dies gilt nicht nur für die Trainierenden, sondern auch für Eltern (Betreuende Personen) und Trainer.
- Zum Umziehen werden die Umkleiden benutzt.
- Bei Hilfestellungen werden die individuellen Schamgrenzen respektiert. Es wird nur mit ihrem Einverständnis gehandelt. (z.B. Gürtelbinden).
- Nicht nur die Trainierenden sondern auch die Trainer und die Eltern bzw. betreuenden Personen sind dazu verpflichtet sich an die Judowerte zu halten (siehe Anhang 2).
4. Ansprechpersonen
Der Verein KSV Homberg verpflichtet sich zur Einführung und Beauftragung von Ansprechpersonen, die bei Vorkommnissen bzw. bei vermuteten Vorkommnissen von interpersoneller und sexualisierter Gewalt helfen und vermitteln. An die Ansprechpersonen kann sich jederzeit bei Verdachtsfällen oder Fragen gewendet werden.
Aufgaben der Ansprechpersonen:
- Sind dazu verpflichtet sich zu dem Thema regelmäßig zu informieren.
- Präventionsmaßnahmen zu koordinieren (Ehrenkodex, erweitertes Führungszeugnis und jährliche Schulung der Trainer) und den Vorstand regelmäßig darüber zu informieren.
- Gemeinsam die Strukturen und Abläufe im Verein (im Rahmen der Risikoanalyse) überprüfen und besprechen.
- Fehlverhalten aufnehmen und thematisieren, sowie Anregungen zu weiteren Präventionsmaßnahmen geben.
- Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen zählt NICHT zu den Aufgaben der Ansprechpersonen. Hierzu werden Fachstellen informiert und einbezogen.Hierzu zählen in erster Instanz die die Anlaufstelle des NWJV e.V., des DJB und des LSB NRW.
- Opferschutz steht an oberster Stelle. Die Fälle werden so diskret wie möglich behandelt.
- Bei erwiesener Unschuld einer beschuldigten Person wird der Weg zurück ins Vereinsleben ermöglicht.
Die Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Verein KSV Homberg sind:
Ansprechperson 1: Michelle Bazynski
Ansprechperson 2: Ziam Krasniqi
5. Disziplinarische Maßnahmen
Gemäß der Satzung ist jedes Mitglied dazu verpflichtet sich an die Inhalte des Kinder- und Jugendschutzkonzept zu halten. Bei Verstößen gegen diese Leitlinien kann dies disziplinarische Konsequenz zur Folge haben. Die Ausprägung der Disziplinarrechtlichen Konsequenzen wird durch das Krisenteam, bestehend aus Ansprechpersonen und dem Vorstand, je nach Schwere des Vergehens entschieden.
6. Fazit
Der Verein verpflichtet sich zu einem langfristigen Einsatz gegen sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport.
Wir setzen uns für die kontinuierliche Aktualisierung unseres Schutzkonzeptes ein, um ein sicheres und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.
7. Anhang
Anhang 1: Ehrenkodex NWJV
Anhang 2: Judowerte